Der Bildungsgutschein soll denjenigen Interessenten die berufliche Aus- und Weiterbildung ermöglichen, die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen. In der Regel gilt als berechtigt, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder mindestens drei Jahre beruflich tätig war. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bildungsmaßnahme das berufliche Weiterkommen oder den Wiedereinstieg bei Arbeitslosigkeit ermöglicht.
Wer einen Bildungsgutschein beantragen möchte, muss sich zunächst zu einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit anmelden. Interessenten mit eigenem Sachbearbeiter wenden sich direkt an diesen, andernfalls hilft eine allgemeine Anfrage weiter. Wichtig für den Beratungstermin ist, dass man bereits ein konkretes Angebot oder zumindest eine Vorstellung davon hat, was man mit dem Bildungsgutschein machen möchte. Dazu sollte man dem Sachbearbeiter bisherige Bemühungen um Arbeit vorlegen können und gleichzeitig eine Vorstellung davon haben, wie sich der erworbene Abschluss oder die Fortbildung auf das berufliche Weiterkommen auswirken könnte.
Der Sachbearbeiter händigt anschließend den Antrag auf Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung aus. Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur schriftlich gestellt werden kann – der Besuch des Beratungsgesprächs allein reicht dafür nicht aus. Er muss noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme gestellt werden, damit ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Drängt die Zeit, so kann man das Beratungsgespräch im Einzelfall überspringen und direkt um den Antrag bitten.
Auch beim Antrag ist es hilfreich, nicht nur diesen zurückzugeben, sondern seine eigenen, konkreten Vorstellungen zu den Vorteilen der Aus- oder Weiterbildung beizulegen. Es können beispielsweise Stellenanzeigen aus dem Internet beigelegt werden, die belegen, dass Absolventen des Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden. Viele Anbieter von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bieten auch eigene Erklärungen zum Nutzen ihrer Maßnahmen an.
Wer noch auf der Suche nach der passenden Fortbildungsmaßnahme ist, für den besteht die Möglichkeit bei zahlreichen Bildungsträgern kostenlos Informationsmaterial über angebotene Kurse zu bestellen. Bekannte Anbieter von Fernkursen sind z.B. AKAD, ILS oder SGD – Studiengemeinschaft Darmstadt.
Die Krise hat Deutschlands Wirtschaft fest im Griff und Leidtragende sind letztenendes auch immer die Arbeitnehmer. Auch wenn mittlerweile keine größeren Massenentlassungen zu verzeichnen sind, sondern die Arbeitgeber vermehrt das Mittel Kurzarbeit zur Kostenminimierung nutzen, so ist die finanzielle Belastung für die Arbeitnehmer doch spürbar. Bis zu 18 Monate lang kann nun Kurzarbeit angemeldet werden und dementsprechend lange wird das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer bezahlt.
Eine lange Zeit, welche sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht ungenutzt lassen sollten, sondern auch als Chance sehen sollten. Der beste Weg die Krise sinnvoll zu meistern ist die verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung während der Kurzarbeit ausreichend zu nutzen und hinterher verstärkt und mit noch besser qualifizierten Personal in den Aufschwung zu starten.
Selten war die Gelegenheit für eine berufliche Weiterbildung der Belegschaft besser als in dieser schweren Krise, so makaber dies auch klingen mag. Den passenden Rahmen dafür schafft das zweite Konjunkturpaket, welches eine Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge für Ausfallzeiten während der Weiterbildungen vorsieht. Im Sonderfall der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer kann eventuell sogar eine hundertprozentige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden. Hierbei muss der zeitliche Rahmen der Weiterbildung allerdings mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit umfassen.
Auch die Weiterbildung kostet natürlich Geld, doch auch hier sieht die Bundesregierung und die Europäische Union eine Vielzahl an Möglichkeiten der Kostenübernahme vor. Ob eine spezielle Weiterbildung für Fachkräfte oder aber die allgemeine Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer, inwiefern die Kosten für die Fortbildung übernommen werden, muss im Einzelfall bei der zuständigen Arbeitsagentur nachgefragt werden. Ohne Frage sollten diese Chance aus Unternehmersicht nicht ungenutzt bleiben, denn wenn die Krise erst einmal überwunden ist, profitieren Betriebe mit gut qualifizierten Fachpersonal am ehesten vom Aufschwung.