In der heutigen Zeit werden Bewerbungen immer wichtiger. Wo vor ein paar Jahrzehnten noch eine einzige Bewerbung oder maximal eine Hand voll Bewerbungen reichte müssen heutzutage vermehrt über 50 Stück geschrieben werden um irgendwann ein positives Ergebnis zu erhalten. Auch der Inhalt wird immer ausschlaggebender – ja sogar Psychologen werden bei größeren Betrieben nicht selten zu Rate gezogen um die Bewerbung bis aufs Mark zu prüfen und auf ihre Person hin zu Analysieren. Auch der Vorgang des Bewerbungsgesprächs wird immer langwieriger und fordernder. Zum Teil reicht ein einziges Bewerbungsgespräch, kombiniert mit einem allgemeinen Einstellungstest zur Feststellung der koordinativen und geistigen Eigenschaften, nicht mehr aus. Klar ist, dass die Kosten für eine Bewerbung, egal ob mit einem positiven oder negativen Ergebnis immer kostspieliger werden. Doch was kann man als Arbeitssuchender gegen solch große, immer steigende Kosten tun? Nicht viele Menschen wissen, dass in der Tat die Anfallenden Kosten für ein solches Bewerbungsgespräch, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, vom Betrieb übernommen werden müssen. Beispielsweise muss der Betrieb pro gefahrenen Kilometer zum entsprechenden Unternehmen in der Regel 30 Cent zahlen. Dies kann natürlich von dem entsprechenden Betrieb legitim im Voraus unterbunden werden. Ein Recht auf eine Kilometerpauschale entfällt somit allerdings komplett. Wollen sie also auf ihr Recht pochen, sollten sie nach dem Bewerbungsgespräch, egal wie es ausgegangen ist, nachfragen ob ihnen die Anfahrtskosten erstattet werden. Selbstvertrauen zahlt sich hier eindeutig aus. Auch braucht man keine Angst haben, dass diese Anfrage eine negative Auswirkung auf ihre Bewertung hat oder ihre Chancen in irgendeiner Weise reduziert. Ihr Verhalten zeigt lediglich Pflichtbewusstsein, Selbstvertrauen und Ernsthaftigkeit, was den meisten Arbeitgebern meist sehr willkommen ist.
