JobKultur

Bewerbung, Karriere und Job Trends

Mittwoch
Okt 14,2009

In der heutigen Zeit werden Bewerbungen immer wichtiger. Wo vor ein paar Jahrzehnten noch eine einzige Bewerbung oder maximal eine Hand voll Bewerbungen reichte müssen heutzutage vermehrt über 50 Stück geschrieben werden um irgendwann ein positives Ergebnis zu erhalten. Auch der Inhalt wird immer ausschlaggebender – ja sogar Psychologen werden bei größeren Betrieben nicht selten zu Rate gezogen um die Bewerbung bis aufs Mark zu prüfen und auf ihre Person hin zu Analysieren. Auch der Vorgang des Bewerbungsgesprächs wird immer langwieriger und fordernder. Zum Teil reicht ein einziges Bewerbungsgespräch, kombiniert mit einem allgemeinen Einstellungstest zur Feststellung der koordinativen und geistigen Eigenschaften, nicht mehr aus. Klar ist, dass die Kosten für eine Bewerbung, egal ob mit einem positiven oder negativen Ergebnis immer kostspieliger werden. Doch was kann man als Arbeitssuchender gegen solch große, immer steigende Kosten tun? Nicht viele Menschen wissen, dass in der Tat die Anfallenden Kosten für ein solches Bewerbungsgespräch, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, vom Betrieb übernommen werden müssen. Beispielsweise muss der Betrieb pro gefahrenen Kilometer zum entsprechenden Unternehmen in der Regel 30 Cent zahlen. Dies kann natürlich von dem entsprechenden Betrieb legitim im Voraus unterbunden werden. Ein Recht auf eine Kilometerpauschale entfällt somit allerdings komplett. Wollen sie also auf ihr Recht pochen, sollten sie nach dem Bewerbungsgespräch, egal wie es ausgegangen ist, nachfragen ob ihnen die Anfahrtskosten erstattet werden. Selbstvertrauen zahlt sich hier eindeutig aus. Auch braucht man keine Angst haben, dass diese Anfrage eine negative Auswirkung auf ihre Bewertung hat oder ihre Chancen in irgendeiner Weise reduziert. Ihr Verhalten zeigt lediglich Pflichtbewusstsein, Selbstvertrauen und Ernsthaftigkeit, was den meisten Arbeitgebern meist sehr willkommen ist.

Samstag
Jul 12,2008

Jeder Schüler muss im Verlauf seiner Schulzeit mindestens ein Schülerpraktikum absolvieren. Das Schülerpraktikum dient dazu, den Schülern einen ersten, oftmals wegweisenden Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen, damit die spätere Berufswahl erleichtert wird und der Schüler wichtige Regeln der Arbeitswelt kennenlernt. Ob man das Schülerpraktikum im Wunschbetrieb absolvieren kann, entscheidet generell eine eindrucksvolle und sauber verfasste Bewerbung.

Da Schüler in der Regel nur geringe Erfahrungen vorweisen können, muss man den Wunschbetrieb vom besonderen Interesse und Einsatzwillen überzeugen. Betriebe fürchten oftmals, dass Schülerpraktikanten unmotiviert ihre Zeit absitzen. Daher sollte man sich nur bewerben, wenn man für den Betrieb und die Tätigkeit Interesse aufbringen kann. Man sollte daher einen Praktikumplatz suchen, wo man individuelle Fähigkeiten ausbauen und wertvolle Erfahrungen für den späteren Beruf oder das Studium sammeln kann.

Um den Personalchef davon zu überzeugen, dass man ernsthaft daran interessiert ist, wichtige Erfahrungen zu sammeln, muss man die Bewerbung mit besonderer Sorgfalt verfassen. Neben der Einhaltung der Formalien, sollte man sich für einen bestimmten Bereich des Betriebes spezialisieren, damit der Personalchef einen gezielter einsetzen kann. Wichtig ist, dass die Bewerbung aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf besteht. Name und Adresse des Betriebes, sowie der Bertreff gehören in das Anschreiben. Achtet außerdem besonders darauf, den Namen des Ansprechpartners korrekt auszuschreiben und nicht etwa lediglich „Sehr geehrter Personalchef“ zu schreiben. In den Anschreibentext gehören Informationen zu dem Zeitraum, indem das Praktikum absolviert werden soll, die Abteilung, in der gearbeitet werden soll, sowie eine kurze aber aussagekräftige Erklärung, weshalb man sich für den Betrieb entschieden hat und welche Fähigkeiten und Kenntnisse man mitringt.

Initiativbewerbung

Mittwoch
Jul 9,2008

Ein Großteil der Arbeitssuchenden bewirbt sich ausschließlich auf vorhandene Anzeigen. Wer sich aber strategisch verhält und möglichst wenig Konkurrenz haben will, nutzt die Initiativbewerbung (bzw. Blindbewerbung). Hierbei handelt es sich um eine Form der Bewerbung, bei der Sie die Initiative ergreifen und sich ohne Aufforderung durch eine Anzeige um eine bestimmte Stelle bewerben. Dieses Vorgehen beinhaltet mehrere Vorteile:

Zum einen haben Sie kaum Konkurrenz durch andere Bewerber zu befürchten. Zudem können Sie sich auf Ihre gewünschte Stelle bewerben. Das bedeutet auch mehr Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen. So können Sie Ihre persönlichen Stärken besser hervorheben und müssen sich nicht durch das Bewerberprofil einschränken. Jedoch müssen Sie sich vorab auch mehr Informationen wie die genaue Adresse, den Namen des Personalchefs und wichtige Informationen zu dem Betrieb einholen. Auch wenn der Betrieb Sie zurzeit nicht einstellen sollte, können Sie sicher gehen, dass Ihre Bewerbungsdaten, sofern sie überzeugend waren, gespeichert werden. Da Sie sich ohne Aufforderung bewerben, wird der Personalchef Ihre Initiative als besonderes Interesse am Betrieb deuten. Machen Sie in Ihrem Anschreiben deutlich, wer Sie sind, was Sie tatsächlich suchen und warum Sie sich ausgerechnet für diesen Betrieb interessieren. Um Informationen zu gewinnen, wäre ein Blick in das Profil des Betriebs angebracht.

Dienstag
Jun 10,2008

Nichts hinterlässt einen besseren Eindruck bei potenziellen Arbeitgebern, als ein vollständige, gut geordnete und saubere Bewerbungsmappe.

Wenn es um den Lebenslauf und das Lichtbild geht, gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder das Lichtbild wird in Form eines Passbildes auf den Lebenslauf geklebt, oder man entscheidet sich für ein Deckblatt, auf welchem das Lichtbild aufgedruckt wird mit der Überschrift “Bewerbung”. Entscheidet man sich für das Deckblatt, sollte dies auch sinngemäß das Erste Blatt der Bewerbungsmappe sein, andernfalls ist dies das Bewerbungsanschreiben.

Im Anschreiben sollten unbedingt die persönlichen Stärken, die auch im Vorstellungsgespräch vertretbar sind, erwähnt werden. Desweiteren kann der Bewerber auf Qualifikationen verweisen, welche im Lebenslauf genauer dargestellt sind.

Direkt hinter dem Bewerbungsanschreiben soll der Lebenslauf zu finden sein. Dieser gibt dem Arbeitgeber einen Überblick über den bisherigen schulischen oder beruflichen Werdegang. Je genauer und vollständiger ein Lebenslauf verfasst ist, desto besser stehen die Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch oder Einstellungstest eingeladen zu werden. Sollte kein Deckblatt erstellt werden, muss nun an dieser Stelle das Lichtbild zu finden sein, damit der zukünftige Arbeitgeber sich auch optisch ein Bild von dem Bewerber machen kann.

Die weiteren Bewerbungsunterlagen sind nun abhängig von dem, was der Bewerber bisher gemacht hat. Schulabgänger, welche sich um eine Ausbildungsstelle bemühen, müssen mindestens das letzte Schulzeugnis beilegen, meist werden von Firmen allerdings die letzten beiden Zeugnisse gefordert. Eventuelle Praktikumszeugnisse von Schülerpraktiken können als letzte Seiten beigefügt werden. Dies macht nicht nur Sinn, wenn das Praktikum in der gleichen Branche gemacht wurde, wie die der gewünschten Ausbildung. Ein Praktikumszeugnis, in welchem erwähnt ist, dass der Bewerber zuverlässig, pünktlich und lernfähig ist, hinterlässt bei jedem Arbeitgeber einen positiven Eindruck und kann ausschlaggebend für eine positive Rückmeldung der Firma sein, auch bei durchschnittlichen Zeugnissen.

Wer bereits gearbeitet hat, sollte eventuell vorhandene Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber beifügen. Auch Kopien von erforderlichen Führerscheinen oder Qualifikationsnachweisen sollten mitgeschickt werden.