Viele junge Leute suchen sich ihren Ausbildungsberuf nach dem Gefühl aus: Was liegt ihnen? Was interessiert sie? Wichtig ist dabei, dass sie sich vorstellen können, den Beruf ein Leben lang auszuüben. Die tatsächlichen Chancen, im Beruf später einen Arbeitsplatz zu finden, stehen dabei eher im Hintergrund.
In den Zeiten der Wirtschaftskrise, aber auch durch andere Umstände, etwa das Schwächeln oder der Abbau des Wirtschaftszweiges, kann es schnell passieren, dass man entlassen wird. Aus der Entlassung wird schließlich eine Langzeitarbeitslosigkeit, und mit jedem Tag sinken die Chancen, erfolgreich wieder in den Beruf einzusteigen – entweder, weil er in der gelernten Form gar nicht mehr existiert oder weil Unternehmen ungern Bewerber einstellen, die jahrelang keine praktische Arbeit geleistet haben, denn die Technologie entwickelt sich weiter.
Zu diesem Zweck gibt es den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. In der Regel steht dieser Weg jedem offen, der mindestens eine Berufsausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit absolviert hat, jedoch Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den früheren Beruf hat. Potenziellen Kandidaten für den Bildungsgutschein steht zunächst ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit zu, bei dem beschlossen wird, ob die vorgeschlagene Fort- oder Weiterbildung geeignet ist, den Bewerber wieder ins Berufsleben einzugliedern. Wer infolge von wirtschaftlichen Krisenzeiten entlassen wurde, aber einen Abschluss hat, der ihm prinzipiell den Weg in einen bestehenden Beruf eröffnet, empfiehlt sich beispielsweise ein Kurs, der ihm wertvolles, aktuelles Fachwissen zu einem bestimmten Thema vermittelt und ihn auf diese Weise interessant für den Arbeitsmarkt macht. Doch auch junge Erwachsene, die einen Schulabschluss oder eine nachträgliche Berufsausbildung nachholen wollen, kommen für den Bildungsgutschein in Frage.
Innerhalb von drei Monaten kann der Teilnehmer den Bildungsgutschein bei der jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsstätte einlösen. Die Kosten einer Fortbildung deckt er zumeist ganz, während für das Nachholen eines Schulabschlusses meist längere, teure Kurse nötig sind.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer konjunkturellen Rezension müssen Unternehmen Ausgaben einsparen, wo es nur geht. Da oftmals die Personalkosten die höchsten Ausgaben verursacht und das beschäftigte Personal bei einem Rückgang der Auftragslage ohnehin weniger zu tun hat, wird hier in der Regel zuerst der Rotstift angesetzt.
In der schweren Wirtschaftskrise beginnend im Jahr 2008 ist die Auftragslage in vielen Teilen der Wirtschaft regelrecht eingebrochen, insbesondere bei den Automobilherstellern und ihren Zulieferern sowie bei Unternehmen des Maschinenbaus verzeichnen Unternehmen teilweise über 30 Prozent weniger Aufträge. Kein Wunder also, dass sich diese angespannte Lage auch auf die Situation der Arbeitnehmer auswirkt.
Für viele Unternehmen ist der erste Schritt zur Abwehr der schweren Wirtschaftskrise die Einführung von Kurzarbeit im Betrieb. Diese Maßnahme hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile, wenn als Vergleich die betriebsbedingte Kündigung genommen wird.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung gerät der Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und der Arbeitgeber verliert Fachkräfte, welche bei einer künftigen konjunkturellen Erholung fehlen könnten. Bei Einführung der Kurzarbeit behält der Arbeitnehmer zumindenst seinen Arbeitsplatz, muss aber natürlich Abstriche beim Gehalt machen.
Bei Einführung von Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber nur den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sowie auch die gesamte Höhe der Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Des Weiteren muss der Arbeitgeber das sogenannte Kurzarbeitergeld beantragen, der Arbeitnehmer muss sich nicht darum kümmern. Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur gestellt, welche das Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber zahlt. Dieser zahlt weiterhin den verringerten Lohn sowie das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer.
Berechnet wird die Höhe des Kurzarbeitergelds durch die Nettoentgeltdifferenz, welche sich genauer durch die Differenz des pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt ermittelt. In der Regel kann der Arbeitnehmer nun 60 Prozent dieser Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld erwarten. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer ein Kind hat oder aber der ebenfalls einkommenssteuerpflichtige Ehegatte ein Kind hat und die Ehegatten nicht getrennt leben, zahlt die Arbeitsagentur sogar 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld aus.
