Kaum ist die Bewerbungsphase offiziell vorbei, da steht dem künftigen Arbeitnehmer die nächste Hürde bevor. Denn viele Personalchefs fordern vor dem offiziellen Eintritt in den Betrieb eine mehrmonatige Probezeit, um sich endgültig für den einen oder anderen Bewerber zu entscheiden. Die Probezeit soll es Arbeitgebern ermöglichen, die Qualifikation und das Können ihrer Bewerber unter realen Umständen zu testen. Ob Sie diesen letzten und mitunter auch stressigsten Teil ihrer Bewerbungsphase gekonnt meistern, hängt nicht nur von Ihrem Engagement und Ihrer Kompetenz ab, sondern vor allem davon, wie sich dem Chef und Ihren Kollegen im Berufsalltag präsentieren, denn Sympathie und Teamfähigkeit sind oftmals entscheidend.
Die Probezeit umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten, in denen Sie fest in den beruflichen Alltag Ihres Betriebs integriert sind. Sie Übernehmen alle Aufgaben, die Sie auch im Falle einer Festanstellung übernehmen würden. Trotzdem sind Sie während dieser Zeit noch nicht fest angestellt und können bis zum letzten Tag der Probezeit gekündigt werden. Auf diese Weise haben der Chef und Ihre Kollegen die Möglichkeit, Sie besser kennen zu lernen und zu testen, ob Ihre Aussagen bezüglich Ihres Arbeitsverhaltens, die Sie zuvor im Bewerbungsgespräch geäußert haben, der Tatsache entsprechen. Natürlich soll der psychische Stress Sie auch dazu motivieren, Ihr Können unter Beweis zu stellen und zeigen, dass Sie unter Stress gut und effizient arbeiten können.
Eine Probezeit hat meist noch eine weitere, wichtige Bedeutung. Wenn beispielsweise mehrere Bewerber mit ähnlich überzeugenden Qualifikationen zur Auswahl stehen, ist es für den Personalchef günstiger, diese gegeneinander auszutesten, um den geeignetesten Bewerber herausfiltern zu können. Im Umgang mit anderen Bewerbern sollten Sie gerade aus diesem Grund zuvorkommend und kameradschaftlich sein. Wenn Ihnen eine Aufgabe besonders leicht von der Hand geht, helfen Sie Ihren Mitbewerbern. Das zeigt dem Chef, dass Ihnen das Vorankommen des Teams und somit gleichbedeutend des Betriebs wichtiger ist als der persönliche Erfolg. Somit wären Sie ein besonders wertvoller und zuverlässiger Arbeitnehmer. Vor allem Letzteres ist heutzutage gefragter denn je.
Auch wenn die Probezeit großen Stress bedeutet, sollten Sie sich niemals einschüchtern lassen, sondern offenherzig und selbstsicher auftreten und sich stets auf Ihre Aufgaben konzentrieren und diese sorgfältig und gewissenhaft meistern. Dann werden Sie auch den Personalchef von Ihrer Eignung überzeugen können.
Die heutige Arbeitswelt ist in ständigem Wandel. Ein Jobwechsel ist daher längst nicht mehr ungewöhnlich, sondern fast schon Alltag. Statistiken zeigen, dass in Deutschland im Verlauf der letzten 25 Jahre beinahe 30% der Auszubildenden und Studienabsolventen dem erlernten Beruf den Rücken kehrten, um sich in neuen Arbeitsbereichen zu erproben. Im folgenden eine Auflistung der wichtigsten Gründe für einen Jobwechsel.
1. Höheres Gehalt und bessere Entwicklungsperspektiven
Für den Jobwechsel sind die Aussicht auf höhere Gehälter und Entwicklungschancen oftmals ausschlaggebend. Während Energie- und Lebenshaltungskosten immer weiter ansteigen, verändern sich die Gehälter in der Regel nicht. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich frühzeitig für ein besseres Angebot oder einen Wechsel zur Konkurrenz, um sich ein adäquates Gehalt zu sichern und persönliche Ideen und Fähigkeiten besser umzusetzen.
2. Schlechtes Arbeitsklima
Studien verdeutlichen immer wieder, dass ein gutes Arbeitsklima und ein freundschaftlicher Umgang mit den Kollegen für eine gute Produktivität entscheidend sind. Wenn das Arbeitsklima durch Streitereien mit den Kollegen oder dem Chef sowie durch fehlende Kooperation gestört wird, leiden nicht nur die einzelnen Arbeitnehmer, sondern die gesamte Produktion. Daher lohnt sich ein Jobwechsel, um Frustrationen und täglicher Unzufriedenheit vorzubeugen. Vor allem, wenn es häufig zu ernsteren Konflikten und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Chef kommt, die die Motivation nachhaltig senken.
3. Eine drohende Entlassung
Bei vielen kommt zudem die Furcht vor Entlassungen hinzu. Aufgrund des steigenden Konkurrenzdrucks in vielen Branchen sind manche Betriebe einfach nicht mehr wettbewerbsfähig und daher gezwungen Stellen abzubauen. Für Arbeitnehmer ist es so betrachtet das Vernünftigste, einen Jobwechsel in Betracht zu ziehen, um einer möglicherweise dauerhaften Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
4. Die Arbeit macht keinen Spaß
Wer einen Jobwechsel plant, sollte jedoch nicht den erstbesten Job annehmen, sondern gezielt nach einer Tätigkeit Ausschau halten, die den erlernten Kenntnissen und Interessen entspricht. Denn wer mit seinem Aufgabenbereich nichts anzufangen weiß, verliert auf Dauer nicht nur die Motivation, sondern leistet in der Regel auch weniger qualitative Arbeit als die Kollegen. Dies führt nicht selten zu einer erneuten Entlassung.
5. Fehlende Anerkennung im Beruf
Die erbrachte Leistung sollte vor allem Anerkennung bringen, damit sich der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit identifizieren kann. Es ergibt in der Regel wenig Sinn, sich weiterhin zu bemühen, wenn weder Kollegen noch der Chef dem Arbeitnehmer die verdiente Annerkennung für gute Leistungen entgegenbringen.
Trotz der vielen Gründe, die für einen Berufswechsel angeführt werden können, sollten sich Arbeitnehmer gut überlegen, ob sich ein Berufswechsel wirklich lohnt. Krisenzeiten und unfreundliche Kollegen gibt es fast überall. Daher sollte man zunächst abwarten und sich die Vor- und Nachteile bewusst machen. Denn ein neuer Job bedeutet auch ein neues Umfeld, neue Kollegen und oft auch einen neuen und relativ unbekannten Arbeitsbereich.
Unter den drei üblichen Arten von Lebensläufen zählt der tabellarische Lebenslauf zu der wichtigsten und verbreitetesten Form. Das hat mehrere Gründe. Zum einen kann der Personalchef mithilfe des tabellarischen Lebenslaufes sehr schnell mehrere Bewerber miteinander vergleichen, ihre Stärken herausfiltern und Schwächen sofort einsehen. Zum anderen lassen sich die wichtigsten Daten platzsparend entweder chronologisch oder nach Gliederungspunkten angeordnet auf einer Seite unterbringen und können gut archiviert und bei Bedarf wieder hervorgeholt werden. Unerfahrene Bewerber können sich zudem sehr leicht am vorgegebenen Muster des tabellarischen Lebenslaufes orientieren und somit möglicherweise Rechtschreib- und Formulierungsschwächen umgehen. Trotz aller Einfachheit des tabellarischen Lebenslaufes, gibt es auch hier Tücken und Fehler, die oft begangen werden.
Das Kernstück des tabellarischen Lebenslaufes ist die Gliederung. Diese muss unbedingt ersichtlich und nachvollziehbar sein. Der tabellarische Lebenslauf sollte in der Regel eine Seite umfassen und eine einheitliche Formatierung haben. Die Überschrift „Lebenslauf“ kann zentriert oder am linken Rand stehen. Das Bewerberfoto gehört in die rechte Ecke und sollte ein Passfoto sein. Da aufgrund des biometrischen Ausweises auf Passfotos oftmals nicht mehr gelächelt werden darf, kann auch ein anderes Foto genommen werden, sofern nur der Bewerber darauf zu sehen ist und die Größe mit einem Passfoto übereinstimmt. Wenn es in Ihrem Lebenslauf Lücken gibt, so sollten Sie diese nennen und mit Tätigkeiten wie Fortbildungen oder Praktika ausfüllen. Ein Beispiel für einen (nicht chronologischen) tabellarischen Lebenslauf für einen/eine angehende/n Journalisten/in könnte wie folgt aussehen:
Lebenslauf
Persönliche Daten:
Vor und Nachname:
PLZ/Wohnort:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Nationalität/ Staatsangehörigkeit:
Familienstand:
Schulausbildung:
Monat/Jahr Name der Schule, Ort und Typ (Grundschule, Gymnasium)
Beispiel: Goethe Gymnasium in Düsseldorf, Abschluss Abitur (Note 2,5)
Grundwehrdienst/ Zivildienst:
Monat/Jahr Name der Dienststelle
Beispiel: Zivildienstleistender im Jugendhaus St. Pius
Berufliche Ausbildung/Studium:
Monat/Jahr Ausbildung Ausbildungsstätte, Tätigkeit, Abschluss
Beispiel: Volontariat beim Rundfunk in X, Schwerpunkt redaktionelle Arbeit
Monat/Jahr Studium Fach, Fachhochschule/Universität, Note
Beispiel: Studium der Journalistik an der X Universität in Y, Abschlussnote: 1,7
Praktika/ Weiterbildungen:
Monat/Jahr Firma, Ort, Tätigkeit
Beispiel: Praktikum bei der Tageszeitung in X, redaktionelle Arbeit, Berichterstattung
Weiterbildung in X, Verfassen von Nachrichten, Reportagen, Recherche Methoden
Beruflicher Werdegang:
Monat/Jahr Firma, Ort, Aufgabenbereiche hervorheben, die für Beruf relevant sind
Besondere Kenntnisse:
Englisch (sehr gut) Tipp: kostenloser Englisch Einstufungstest
Spanisch (Grundkenntnisse)
Führerschein: Klasse B
EDV Kenntnisse: gute Kenntnisse in Word, Power Point und Excel
Fortbildungen: Journalistikschule
Interessen/ Hobbys: Lesen, Recherchieren, Verreisen
Ort, Datum: Unterschrift:
Gewöhnlich verlangen Arbeitgeber von ihren Bewerbern lediglich einen tabellarischen Lebenslauf. In seltenen Fällen, wenn es um die Auswahl besonderer Bewerber für außergewöhnliche Positionen und Arbeitsbereiche geht, verlangen Personalchefs einen ausführlichen Lebenslauf. Dieser muss ausformuliert sein und das bisherige Leben, besonders im Hinblick auf den beruflichen Werdegang reflektieren. Daher müssen Bewerber außerordentlich großen Wert auf Rechtschreibung, Stil und Stringenz des Textes legen, um überzeugen zu können. Vor allem der Inhalt sollte einen klaren Gedankengang widerspiegeln.
Wichtig ist, dass Sie Ihren beruflichen Werdegang skizzieren, persönliche Fähigkeiten verdeutlichen, berufliche Perspektiven oder Ziele begründen und einen Überblick ihrer bisherigen beruflichen Erfahrungen ausarbeiten. Der Personalchef muss anhand Ihrer Ausarbeitungen erkennen können, wo Ihre Begabungen und Kompetenzen liegen und was Sie getan haben, um diese bestmöglichst zu entwickeln und zu fördern. Daher reicht es nicht, die Punkte auf Ihrem tabellarischen Lebenslauf einfach abzuarbeiten. Hier zählt der rote Faden, der ersichtlich werden muss mehr als eine detailgetreue Auflistung Ihrer Praktika oder Interessen. In Ihre Ausführungen müssen Sie allen voran ein System bringen, sodass eine gewisse Kausalität deutlich wird. Wer beispielsweise immer schon großes Interesse für Kunst hatte, wird möglicherweise schon für Museen oder Galerien gearbeitet haben, oder selbst an Wettbewerben teilgenommen und an Ausstellungen in der Schule mitgewirkt haben.
Ein ausführlicher Lebenslauf sollte trotz aller Ausführlichkeit einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten. Zwar sind Kreativität und Wortgewandtheit gerne gesehen, jedoch muss der Text vor allem durch seinen prägnanten Inhalt hervorstechen, sodass sich der Personalchef ein greifbares Bild von dem Bewerber machen kann, welches er so schnell nicht mehr vergisst. Ein zu langer Text wirkt langweilig und bestimmte Details werden schnell wieder vergessen. Achten Sie daher auf die richtige Länge. Computergetippt sollte der ausführliche Lebenslauf etwa Schriftgröße 12 haben und nicht länger als eine Seite sein.
Der Hauptteil eines ausführlichen Lebenslaufes zur Bewerbung beim Theater könnte beispielsweise wie folgt gestaltet werden:
„Schon früh wirkte ich bei Theateraufführungen in tragenden Rollen mit. Um einen konkreten Einblick in die Theaterwelt zu bekommen absolvierte ich während meiner Schulzeit ein Betriebspraktikum am Theater und lernte die verschiedenen Bereiche wie Dramaturgie, Maske, Bühnentechnik sowie Theaterpädagogik kennen, sodass ich nach der Schule ein Studium der Theaterwissenschaften begann und kurz darauf Mitglied eines universitären Lesekreises wurde, in dem regelmäßig bedeutende Theaterstücke gelesen und besprochen wurden. Letztes Jahr hatte ich großen Anteil an der Inszenierung eines Theaterstückes, welches im Rahmen eines Stadtteilfestes aufgeführt wurde. Hierbei war es mir auch möglich, selbst einen Teil des Textes zu verfassen und Erfahrungen in den Bereichen Regie und Produktion zu sammeln.“
Wer sich auch schon mindestens einmal über sein Kontoguthaben am Ende des Monats gewundert hat, gehört zu den vielen, die ihr Bruttogehalt erwartet haben. Laut Gehaltsberechnung wird jedoch nur der Nettolohn gezahlt. Grund hierfür sind die gesetzlichen Abzüge, die die Gehaltsberechnung zunächst kompliziert und undurchschaubar machen.
Jede Gehaltsberechnung geht von der Summe aus, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Diese Summe stellt jedoch lediglich das Bruttogehalt dar. Hiervon müssen erst noch einige gesetzliche Abzüge wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, sowie die Anteile, die zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung zu leisten sind, gemacht werden, um den Gesamtbetrag zu erhalten, der tatsächlich am Ende des Monats ausgezahlt wird.
Wie hoch die Abzüge für die Lohnsteuer ausfallen ist abhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Wer beispielsweise verheiratet ist und Kinder hat, leistet geringere Beiträge als alleinstehende Arbeitnehmer. Die Summe, welche monatlich für die Lohnsteuer bezahlt wird geht an das Finanzamt und wird der Einkommenssteuererklärung angerechnet. Die Gehaltsberechnung sieht auch eine Zahlung zur Arbeitslosenversicherung vor, da diese im Fall der Erwerbslosigkeit das Einkommen sichert. Hierbei leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte der gesetzlichen 3,3%. Ebenso verhält es sich mit den Abzügen für die gesetzliche Pflegeversicherung, die im Krankheitsfall stationäre oder häusliche Pflege zusichert. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen wird allein vom Arbeitgeber gezahlt. Die Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder der Kirche. Wer aus der Kirche austritt, muss auch keine Kirchensteuer bezahlen. Anders verhält es sich mit dem Solidaritätszuschlag, der zurzeit 5,5% beträgt und den alle bezahlen, um die Kosten, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind zu decken. Zusammengerechnet betragen die Abzüge, je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe circa 25- 30% des Bruttogehalts.
Jeder Schüler muss im Verlauf seiner Schulzeit mindestens ein Schülerpraktikum absolvieren. Das Schülerpraktikum dient dazu, den Schülern einen ersten, oftmals wegweisenden Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen, damit die spätere Berufswahl erleichtert wird und der Schüler wichtige Regeln der Arbeitswelt kennenlernt. Ob man das Schülerpraktikum im Wunschbetrieb absolvieren kann, entscheidet generell eine eindrucksvolle und sauber verfasste Bewerbung.
Da Schüler in der Regel nur geringe Erfahrungen vorweisen können, muss man den Wunschbetrieb vom besonderen Interesse und Einsatzwillen überzeugen. Betriebe fürchten oftmals, dass Schülerpraktikanten unmotiviert ihre Zeit absitzen. Daher sollte man sich nur bewerben, wenn man für den Betrieb und die Tätigkeit Interesse aufbringen kann. Man sollte daher einen Praktikumplatz suchen, wo man individuelle Fähigkeiten ausbauen und wertvolle Erfahrungen für den späteren Beruf oder das Studium sammeln kann.
Um den Personalchef davon zu überzeugen, dass man ernsthaft daran interessiert ist, wichtige Erfahrungen zu sammeln, muss man die Bewerbung mit besonderer Sorgfalt verfassen. Neben der Einhaltung der Formalien, sollte man sich für einen bestimmten Bereich des Betriebes spezialisieren, damit der Personalchef einen gezielter einsetzen kann. Wichtig ist, dass die Bewerbung aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf besteht. Name und Adresse des Betriebes, sowie der Bertreff gehören in das Anschreiben. Achtet außerdem besonders darauf, den Namen des Ansprechpartners korrekt auszuschreiben und nicht etwa lediglich „Sehr geehrter Personalchef“ zu schreiben. In den Anschreibentext gehören Informationen zu dem Zeitraum, indem das Praktikum absolviert werden soll, die Abteilung, in der gearbeitet werden soll, sowie eine kurze aber aussagekräftige Erklärung, weshalb man sich für den Betrieb entschieden hat und welche Fähigkeiten und Kenntnisse man mitringt.
Ein Großteil der Arbeitssuchenden bewirbt sich ausschließlich auf vorhandene Anzeigen. Wer sich aber strategisch verhält und möglichst wenig Konkurrenz haben will, nutzt die Initiativbewerbung (bzw. Blindbewerbung). Hierbei handelt es sich um eine Form der Bewerbung, bei der Sie die Initiative ergreifen und sich ohne Aufforderung durch eine Anzeige um eine bestimmte Stelle bewerben. Dieses Vorgehen beinhaltet mehrere Vorteile:
Zum einen haben Sie kaum Konkurrenz durch andere Bewerber zu befürchten. Zudem können Sie sich auf Ihre gewünschte Stelle bewerben. Das bedeutet auch mehr Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen. So können Sie Ihre persönlichen Stärken besser hervorheben und müssen sich nicht durch das Bewerberprofil einschränken. Jedoch müssen Sie sich vorab auch mehr Informationen wie die genaue Adresse, den Namen des Personalchefs und wichtige Informationen zu dem Betrieb einholen. Auch wenn der Betrieb Sie zurzeit nicht einstellen sollte, können Sie sicher gehen, dass Ihre Bewerbungsdaten, sofern sie überzeugend waren, gespeichert werden. Da Sie sich ohne Aufforderung bewerben, wird der Personalchef Ihre Initiative als besonderes Interesse am Betrieb deuten. Machen Sie in Ihrem Anschreiben deutlich, wer Sie sind, was Sie tatsächlich suchen und warum Sie sich ausgerechnet für diesen Betrieb interessieren. Um Informationen zu gewinnen, wäre ein Blick in das Profil des Betriebs angebracht.
Absagen gehören leider zu den unerfreulicheren Aspekten der Arbeitssuche. Auch, wenn Sie sich viel Mühe bei Ihrer Bewerbung gegeben haben, kann es vorkommen, dass Sie Absagen erhalten. Dies sollte Sie jedoch nicht demotivieren, denn Absagen sind nur auf den ersten Blick wirklich tragisch. Um jedoch die Anzahl von Absagen zu begrenzen ist es wichtig, dass Sie einige Punkte beachten:
1. Vergewissern Sie sich von der Vollständigkeit, Sauberkeit und Ordentlichkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen. Unvollständige oder unsauber verfasste Bewerbungsunterlagen sind ein häufiger Grund für Absagen.
2. Entsprechen Ihre fachlichen Qualifikationen und Ihre individuellen Fähigkeiten dem angestrebten Berufsziel? Beinhalten Ihre Bewerbungsunterlagen alle wichtigen Informationen, die für den Chef von Interesse sein könnten? Standardbewerbungen, anhand derer der Chef nicht erkennen kann, weshalb er ausgerechnet Sie einstellen sollte, sind uninteressant und werden eher mit einer Absage beantwortet. Deshalb gilt, wer kreativ ist und hervorsticht, siegt.
Betriebe erhalten nicht selten weitaus mehr Bewerbungen auf relativ wenige, freie Stellen. Die Personalchefs müssen dann ordentlich aussortieren, was dazu führt, dass weniger erfahrene, sehr junge oder ältere und möglicherweise für den Job eher ungeeignete Bewerber eine Absage erhalten. Wichtig ist, dass Sie Absagen niemals als persönliche Ablehnung verstehen. Viele Betriebe bieten zudem die Möglichkeit, dass Ihre Bewerbungsunterlagen gespeichert werden, falls eine ähnliche Stelle frei werden sollte. Erkundigen Sie sich daher nach dieser Möglichkeit.
Im Bewerbungsgespräch müssen Sie mit allerlei Fragen rechnen. Hierzu gehören auch unzulässige Bewerbungsfragen, bei denen es sich fast ausschließlich um sehr persönliche Informationen handelt, die keinerlei Relevanz für Ihren zukünftigen Beruf haben, meist aber trotzdem gestellt werden, um Ihre Reaktion zu testen. Wer selbstbewusst und bestimmt auftritt und sich nicht einschüchtern lässt, hinterlässt einen guten Eindruck. Bei unzulässigen Fragen dürfen Sie mitunter sogar lügen. Aber eben nur bei unzulässigen Fragen.
„Planen Sie eine Familie?“ „Wollen sie heiraten?“ Ihre Familienplanung ist Privatsache und macht definitiv keine Aussage über ihre Qualitäten als Arbeitnehmer. Gerade Frauen werden oft danach gefragt, ob sie Kinder planen. Am besten ist es, den Chef höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass er solcherlei Fragen nicht stellen darf. Sollten Sie jedoch zu irritiert sein, Ihren Chef direkt zu konfrontieren, führen Sie einfach an, das Sie Ihr Privatleben und Ihre beruflichen Perspektiven gut unter einen Hut bekommen.
„Haben Sie Krankheiten?“ Bei dieser Frage müssen Sie keine Auskunft geben. Sollten Sie jedoch Krankheiten haben, die Ihre Arbeitsfähigkeit einschränken könnten, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.
„Wie hoch war Ihr bisheriges Gehalt?“ Auch diese Frage ist nicht zulässig, sofern der Chef hieraus nicht Rückschlüsse auf Ihre fachliche Kompetenz schließen kann. Sie müssen also nicht antworten und können statt einer Summe zu nennen, eine Antwort wie „ich war zufrieden/ nicht zufrieden“ oder „Es entsprach meinen Aufgaben,“ geben.
„Wie steht es um Ihre finanziellen Verhältnisse?“ Auf diese Frage müssen Sie nur antworten, wenn Sie künftig eine leitende Position in einem Betrieb einnehmen wollen und sich Ihr Chef ein Bild davon machen will, ob Sie vertrauenswürdig und vernünftig mit Geld umgehen können.
„Gehören Sie einer Gewerkschaft, Partei oder Religion an?“ Diese Fragen können als Diskriminierung aufgefasst werden und müssen nicht beantwortet werden. Wie schon bei den vorherigen Fragen können Sie auch hier einfach mit „nein“ antworten. Bedenken Sie jedoch, dass ein Betrieb, der sich mehr für die angeführten Aspekte als für Ihre Qualifikation und Kompetenz interessiert, meist kein Granat für ein gutes Arbeitsklima ist.