Während in vielen Ländern auf der Welt die Arbeitslosenzahlen stark ansteigen, hält sich dieser Trend in Deutschland im Jahr 2009 noch in Grenzen. Ein Grund dafür ist unter anderem auch die massive Einführung der Kurzarbeit. Waren dies am Jahresanfang 2008 noch keine 20.000 Arbeitnehmer, welche Kurzarbeit geleistet haben, so stieg diese Zahl zum Jahresanfang 2009 bereits auf beinahe 300.000 Arbeitnehmer an.
In erster Linie sind die Arbeitnehmer natürlich froh, dass sie trotz starken Rückgängen bei Aufträgen und Lieferungen doch noch einen Arbeitsplatz haben und nur auf einen Teil ihres Lohns verzichten müssen. Auch die Arbeitnehmer schätzen die Möglichkeit der Kurzarbeit, denn trotz beträchtlicher Einsparungen gerade bei den Personalkosten kann die Belegschaft weiter gehalten werden und steht genau dann in gewohnter Stärke zur Verfügung, wenn die Aufträge wieder reinkommen.
In solchen Zeiten ist es dann für viele Arbeitnehmer auch sehr verwirrend, wenn trotz angemeldeter Kurzarbeit Überstunden geleistet werden müssen. Natürlich ist es immer mal wieder möglich, dass hier und da einmal eine Stunde mehr gearbeitet wird. Etwas anderes ist es aber, wenn der Arbeitgeber zuerst eine Kurzarbeit anmeldet und beispielsweise einen Tag pro Woche nicht arbeiten lässt, dann aber von den Mitarbeitern eine Überstundenleistung fordert, welche eventuell sogar auf genau den freien Tag der Kurzarbeit fällt.
Solch eine Forderung ist natürlich nicht akzeptabel und ist rein rechtlich auch noch Betrug, sowohl am Arbeitnehmer als auch am Staat. Immerhin erhält der Arbeitnehmer in der Kurzarbeiterzeit schon weniger Lohn, müsste dann aber mit Überstunden genauso viel arbeiten. Zudem zahlt die Arbeitsagentur in der Zeit als Ausgleich Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber, welcher dieses an den Arbeitnehmer weiterleitet. Kurzum ein Betrugsversuch, welcher von den Arbeitnehmer auch in der Krise nicht hingenommen werden sollte, zumindenst nicht in einem ausbeuterischen Stil, welcher nur zur persönlichen Bereicherung des Unternehmers dient.
Sollte ein solcher Fall im eigenen Unternehmen vorkommen, sollte der Gang zur Arbeitsagentur nicht gescheut werden und entsprechende Vorfälle gemeldet werden.
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