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	<title>JobKultur &#187; &#187; Kurzarbeit</title>
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		<title>K&#252;ndigung w&#228;hrend der Kurzarbeit</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Aug 2009 16:31:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
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Doch auch die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit ist f&#252;r den [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit in einem Betrieb aufgrund der schw&#228;chelnden Konjunktur ist ohne Frage zuerst einmal eine negative Meldung f&#252;r die betroffenen Arbeitnehmer. Aber im Nachhinein ist der Gro&#223;teil der betroffenen Arbeitnehmer zuerst einmal froh, dass sie nur weniger Geld verdienen, aber nicht in die Arbeitslosigkeit geraten.<br />
Doch auch die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit ist f&#252;r den Arbeitnehmer kein genereller Schutz vor der Arbeitslosigkeit, denn wenn sich die wirtschaftliche Lage f&#252;r den Arbeitgeber weiter verschlechtert, k&#246;nnen auch betriebsbedingte K&#252;ndigungen als n&#228;chster Schritt nicht ausgeschlossen werden.</p>
<p>Mit der Einf&#252;hrung von Kurzarbeit versucht der Arbeitgeber nat&#252;rlich in erster Linie das qualifizierte Personal in seinem Betrieb trotz notwendiger Einsparungen weiter zu besch&#228;ftigen. Somit sollen zuk&#252;nftige Zusatzkosten vermieden werden, wenn bei einer Verbesserung der Auftragslage wieder dieses Fachpersonal ben&#246;tigt wird. Auch soll durch diesen Schritt nat&#252;rlich eine m&#246;glichst sozialvertr&#228;gliche L&#246;sung f&#252;r die Arbeitnehmer gefunden werden. Erst als letztes Mittel wird dann doch die betriebsbedingte K&#252;ndigung gesucht, welche dann auch dem schon in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer treffen kann.<br />
Wichtig f&#252;r den Arbeitnehmer ist nun, dass er nat&#252;rlich auch gegen diese K&#252;ndigung vorgehen kann, wie gegen eine jede andere K&#252;ndigung. Dazu muss er aber die vorgesehene Frist von drei Wochen wahren, in der die Klageschrift beim Arbeitgericht eingehen muss. Erscheint die K&#252;ndigung also auch w&#228;hrend der Kurzarbeit nicht rechtens, sollte sofort der Gang zum Anwalt angetreten werden.</p>
<p>Wichtig f&#252;r Arbeitnehmer ist aber auch die Information zur K&#252;ndigung w&#228;hrend der Arbeitszeit hinsichtlich der H&#246;he des Arbeitslosengelds. Hier gibt es immerhin einen Lichtblick f&#252;r den Arbeitnehmer, dass die Kurzarbeit keine negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hat. Die Zeit der Kurzarbeit mindert die Anspr&#252;che auf Arbeitslosengeld nicht und die Berechnung der H&#246;he des Arbeitslosengelds bezieht sich auch nicht auf das Gehalt w&#228;hrend der Kurzarbeit, sondern berechnet sich nach dem Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall w&#228;hrend der Kurzarbeit.</p>


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		<title>Kurzarbeit und Urlaub</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 19:40:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[F&#252;r zahlreiche Besch&#228;ftigte ist das Jahr 2009 von Kurzarbeit gepr&#228;gt. In der aktuellen Wirtschaftskrise kann die Kurzarbeit maximal 18 Monate lang angesetzt werden. Eine lange Phase, in der nat&#252;rlich trotz Kurzarbeit auch gerne der verdiente Urlaub genutzt werden will. Doch inwiefern hat eigentlich die Kurzarbeit im Betrieb Auswirkungen auf den Urlaub?
Zum Urlaub gibt es im [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r zahlreiche Besch&#228;ftigte ist das Jahr 2009 von Kurzarbeit gepr&#228;gt. In der aktuellen Wirtschaftskrise kann die Kurzarbeit maximal 18 Monate lang angesetzt werden. Eine lange Phase, in der nat&#252;rlich trotz Kurzarbeit auch gerne der verdiente Urlaub genutzt werden will. Doch inwiefern hat eigentlich die Kurzarbeit im Betrieb Auswirkungen auf den Urlaub?</p>
<p>Zum Urlaub gibt es im Zusammenhang mit der Kurzarbeit nat&#252;rlich Regelung seitens des Gesetzgebers. Grundlegend steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch zu, auch die Kurzarbeit &#228;ndert nichts an der L&#228;nge des Urlaubs.<br />
Des Weiteren ist der Urlaub der Arbeitnehmer aber auch ein m&#246;gliches Mittel, damit der Arbeitgeber die Kurzarbeit eventuell sogar verhindern kann. Hierbei ist aber der Arbeitgeber auf die Teilnahme der Arbeitnehmer angewiesen, denn der Urlaubswunsch des Arbeitnehmer ist letztenendes h&#246;her gestellt als die Vermeidung von Arbeitsausfall. F&#252;r den Arbeitnehmer bedeutet das, dass ein bereits geplanter Urlaub mit den Kindern in den Ferien nicht gef&#228;hrdet ist. Sein Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass er beispielsweise den Urlaub sofort nimmt und somit ein Arbeitsausfall verhindert wird, weil aktuell zuwenig Auftr&#228;ge vorhanden sind. W&#252;nschenswert w&#228;re nat&#252;rlich dennoch, wenn eventueller Resturlaub insofern genommen werden kann, dass Kurzarbeit vermieden werden kann.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Anspr&#252;che auf Urlaubsentgelt gibt es klare Regelungen. Auch hier wird der Arbeitnehmer nicht zur Kasse gebeten, der Anspruch auf Urlaubsentgelt bleibt bestehen. Auch die H&#246;he &#228;ndert sich nicht durch die Aufnahme von Kurzarbeit im Betrieb, dabei spielt auch der Zeitpunkt des Urlaubs keinerlei Rolle. Somit bleibt festzuhalten, dass auch bez&#252;glich des Urlaubs die Kurzarbeit einen wesentlichen Vorteil zur K&#252;ndigung ist, insbesondere f&#252;r den Arbeitnehmer. Insofern sollte auch m&#246;glichst mit dem Arbeitgeber zusammengearbeitet werden, um mit dem Resturlaub eventuell sogar die Zeit der Kurzarbeit zu reduzieren oder gar ganz zu vermeiden.</p>


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		<title>&#220;berstunden trotz Kurzarbeit?</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Aug 2009 09:11:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
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		<description><![CDATA[ W&#228;hrend in vielen L&#228;ndern auf der Welt die Arbeitslosenzahlen stark ansteigen, h&#228;lt sich dieser Trend in Deutschland im Jahr 2009 noch in Grenzen. Ein Grund daf&#252;r ist unter anderem auch die massive Einf&#252;hrung der Kurzarbeit. Waren dies am Jahresanfang 2008 noch keine 20.000 Arbeitnehmer, welche Kurzarbeit geleistet haben, so stieg diese Zahl zum Jahresanfang [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong> W&#228;hrend in vielen L&#228;ndern auf der Welt die Arbeitslosenzahlen stark ansteigen, h&#228;lt sich dieser Trend in Deutschland im Jahr 2009 noch in Grenzen. Ein Grund daf&#252;r ist unter anderem auch die massive Einf&#252;hrung der Kurzarbeit. Waren dies am Jahresanfang 2008 noch keine 20.000 Arbeitnehmer, welche Kurzarbeit geleistet haben, so stieg diese Zahl zum Jahresanfang 2009 bereits auf beinahe 300.000 Arbeitnehmer an.<br />
In erster Linie sind die Arbeitnehmer nat&#252;rlich froh, dass sie trotz starken R&#252;ckg&#228;ngen bei Auftr&#228;gen und Lieferungen doch noch einen Arbeitsplatz haben und nur auf einen Teil ihres Lohns verzichten m&#252;ssen. Auch die Arbeitnehmer sch&#228;tzen die M&#246;glichkeit der Kurzarbeit, denn trotz betr&#228;chtlicher Einsparungen gerade bei den Personalkosten kann die Belegschaft weiter gehalten werden und steht genau dann in gewohnter St&#228;rke zur Verf&#252;gung, wenn die Auftr&#228;ge wieder reinkommen.</p>
<p>In solchen Zeiten ist es dann f&#252;r viele Arbeitnehmer auch sehr verwirrend, wenn trotz angemeldeter Kurzarbeit &#220;berstunden geleistet werden m&#252;ssen. Nat&#252;rlich ist es immer mal wieder m&#246;glich, dass hier und da einmal eine Stunde mehr gearbeitet wird. Etwas anderes ist es aber, wenn der Arbeitgeber zuerst eine Kurzarbeit anmeldet und beispielsweise einen Tag pro Woche nicht arbeiten l&#228;sst, dann aber von den Mitarbeitern eine &#220;berstundenleistung fordert, welche eventuell sogar auf genau den freien Tag der Kurzarbeit f&#228;llt.<br />
Solch eine Forderung ist nat&#252;rlich nicht akzeptabel und ist rein rechtlich auch noch Betrug, sowohl am Arbeitnehmer als auch am Staat. Immerhin erh&#228;lt der Arbeitnehmer in der Kurzarbeiterzeit schon weniger Lohn, m&#252;sste dann aber mit &#220;berstunden genauso viel arbeiten. Zudem zahlt die Arbeitsagentur in der Zeit als Ausgleich Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber, welcher dieses an den Arbeitnehmer weiterleitet. Kurzum ein Betrugsversuch, welcher von den Arbeitnehmer auch in der Krise nicht hingenommen werden sollte, zumindenst nicht in einem ausbeuterischen Stil, welcher nur zur pers&#246;nlichen Bereicherung des Unternehmers dient.<br />
Sollte ein solcher Fall im eigenen Unternehmen vorkommen, sollte der Gang zur Arbeitsagentur nicht gescheut werden und entsprechende Vorf&#228;lle gemeldet werden.</p>


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		<title>Nebenjob und Kurzarbeit</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Aug 2009 16:43:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zahlreiche Arbeitnehmer sind im Jahr 2009 von der Kurzarbeit betroffen. F&#252;r nicht wenige Arbeitnehmer bedeuten die sinkenden Einnahmen in dieser Zeit trotz Kurzarbeitergeld, dass der G&#252;rtel wesentlich enger geschnallt werden muss. Nicht selten geht es sogar so weit, dass die Aufnahme einer Nebent&#228;tigkeit beinahe zwangsl&#228;ufig n&#246;tig ist, um die laufenden Kosten begleichen zu k&#246;nnen.
Auch die [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Arbeitnehmer sind im Jahr 2009 von der Kurzarbeit betroffen. F&#252;r nicht wenige Arbeitnehmer bedeuten die sinkenden Einnahmen in dieser Zeit trotz Kurzarbeitergeld, dass der G&#252;rtel wesentlich enger geschnallt werden muss. Nicht selten geht es sogar so weit, dass die Aufnahme einer Nebent&#228;tigkeit beinahe zwangsl&#228;ufig n&#246;tig ist, um die laufenden Kosten begleichen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Auch die Nebent&#228;tigkeit ist im Fall der Kurzarbeit und vor allem mit den zu erwartenden Leistungen in Form des Kurzarbeitergelds von der Arbeitsagentur eindeutig geregelt. Die entscheidende Frage ist beim Nebenjob, wann dieser aufgenommen wurde.<br />
Wird eine Nebent&#228;tigkeit bereits w&#228;hrend der laufenden Kurzarbeit im Betrieb aufgenommen, dann werden diese Eink&#252;nfte auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Grunds&#228;tzlich beh&#228;lt der Arbeitnehmer zuerst einmal sein gek&#252;rztes Nettogehalt vom eigentlichen Beruf sowie das Nettogehalt des Nebenjobs. Nun kommt es zur Anrechnung des Nebenerwerbs auf das Kurzarbeitergeld, wobei nicht das volle Nettogehalt angerechnet wird, sondern nur ein fiktives Kurzarbeitergeld auf das Bruttoentgelt des Nebenjobs. Eine Aufnahme einer Nebent&#228;tigkeit lohnt sich also auch noch bei laufender Kurzarbeit im Hauptberuf.</p>
<p>Richtig lohnenswert ist aber der Nebenjob, wenn dieser bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde. Die Eink&#252;nfte aus dieser Nebent&#228;tigkeit werden &#252;berhaupt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Regelung sieht auch vor, dass eine Anrechnung der Nebent&#228;tigkeit auch nur dann zutrifft, wenn der Nebenjob erstmals angetreten wird, wenn bereits Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Wird also im Betrieb Kurzarbeit rechtzeitig einige Wochen vorher angek&#252;ndigt, empfiehlt sich eine schnelle Suche nach einer Nebent&#228;tigkeit und die Aufnahme der Nebent&#228;tigkeit noch vor der Kurzarbeit.</p>
<p>Eine Nebent&#228;tigkeit muss nat&#252;rlich zeitlich mit den Arbeitszeiten der Kurzarbeit zusammen passen und darf auch nicht in Konkurrenz zum Betrieb stehen. Weiter kann auch eine Nebent&#228;tigkeit von der Arbeitsagentur vermittelt werden, die auch angetreten werden m&#252;ssen, da ansonsten eine Sperrzeit droht. Wichtig ist im Endeffekt vor allem, dass alle Nebent&#228;tigkeiten bei Arbeitsagentur und Arbeitgeber auch angek&#252;ndigt werden.</p>


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		<title>Weiterbildung w&#228;hrend der Kurzarbeit</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 14:06:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Krise hat Deutschlands Wirtschaft fest im Griff und Leidtragende sind letztenendes auch immer die Arbeitnehmer. Auch wenn mittlerweile keine gr&#246;&#223;eren Massenentlassungen zu verzeichnen sind, sondern die Arbeitgeber vermehrt das Mittel Kurzarbeit zur Kostenminimierung nutzen, so ist die finanzielle Belastung f&#252;r die Arbeitnehmer doch sp&#252;rbar. Bis zu 18 Monate lang kann nun Kurzarbeit angemeldet werden [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Die Krise hat Deutschlands Wirtschaft fest im Griff und Leidtragende sind letztenendes auch immer die Arbeitnehmer. Auch wenn mittlerweile keine gr&#246;&#223;eren Massenentlassungen zu verzeichnen sind, sondern die Arbeitgeber vermehrt das Mittel Kurzarbeit zur Kostenminimierung nutzen, so ist die finanzielle Belastung f&#252;r die Arbeitnehmer doch sp&#252;rbar. Bis zu 18 Monate lang kann nun Kurzarbeit angemeldet werden und dementsprechend lange wird das Kurzarbeitergeld f&#252;r die Arbeitnehmer bezahlt.</p>
<p>Eine lange Zeit, welche sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht ungenutzt lassen sollten, sondern auch als Chance sehen sollten. Der beste Weg die Krise sinnvoll zu meistern ist die verschiedene M&#246;glichkeiten der Weiterbildung w&#228;hrend der Kurzarbeit ausreichend zu nutzen und hinterher verst&#228;rkt und mit noch besser qualifizierten Personal in den Aufschwung zu starten.<br />
Selten war die Gelegenheit f&#252;r eine berufliche Weiterbildung der Belegschaft besser als in dieser schweren Krise, so makaber dies auch klingen mag. Den passenden Rahmen daf&#252;r schafft das zweite Konjunkturpaket, welches eine Bezuschussung der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge f&#252;r Ausfallzeiten w&#228;hrend der Weiterbildungen vorsieht. Im Sonderfall der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer kann eventuell sogar eine hundertprozentige &#220;bernahme der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge von der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden. Hierbei muss der zeitliche Rahmen der Weiterbildung allerdings mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit umfassen.</p>
<p>Auch die Weiterbildung kostet nat&#252;rlich Geld, doch auch hier sieht die Bundesregierung und die Europ&#228;ische Union eine Vielzahl an M&#246;glichkeiten der Kosten&#252;bernahme vor. Ob eine spezielle Weiterbildung f&#252;r Fachkr&#228;fte oder aber die allgemeine Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer, inwiefern die Kosten f&#252;r die Fortbildung &#252;bernommen werden, muss im Einzelfall bei der zust&#228;ndigen Arbeitsagentur nachgefragt werden. Ohne Frage sollten diese Chance aus Unternehmersicht nicht ungenutzt bleiben, denn wenn die Krise erst einmal &#252;berwunden ist, profitieren Betriebe mit gut qualifizierten Fachpersonal am ehesten vom Aufschwung.</p>


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		<title>Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 19:06:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsamt]]></category>

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		<description><![CDATA[In wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer konjunkturellen Rezension m&#252;ssen Unternehmen Ausgaben einsparen, wo es nur geht. Da oftmals die Personalkosten die h&#246;chsten Ausgaben verursacht und das besch&#228;ftigte Personal bei einem R&#252;ckgang der Auftragslage ohnehin weniger zu tun hat, wird hier in der Regel zuerst der Rotstift angesetzt.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer konjunkturellen Rezension m&#252;ssen Unternehmen Ausgaben einsparen, wo es nur geht. Da oftmals die Personalkosten die h&#246;chsten Ausgaben verursacht und das besch&#228;ftigte Personal bei einem R&#252;ckgang der Auftragslage ohnehin weniger zu tun hat, wird hier in der Regel zuerst der Rotstift angesetzt.<br />
In der schweren Wirtschaftskrise beginnend im Jahr 2008 ist die Auftragslage in vielen Teilen der Wirtschaft regelrecht eingebrochen, insbesondere bei den Automobilherstellern und ihren Zulieferern sowie bei Unternehmen des Maschinenbaus verzeichnen Unternehmen teilweise &#252;ber 30 Prozent weniger Auftr&#228;ge. Kein Wunder also, dass sich diese angespannte Lage auch auf die Situation der Arbeitnehmer auswirkt.</p>
<p>F&#252;r viele Unternehmen ist der erste Schritt zur Abwehr der schweren Wirtschaftskrise die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit im Betrieb. Diese Ma&#223;nahme hat sowohl f&#252;r den Arbeitgeber als auch f&#252;r den Arbeitnehmer viele Vorteile, wenn als Vergleich die betriebsbedingte K&#252;ndigung genommen wird.<br />
Bei einer betriebsbedingten K&#252;ndigung ger&#228;t der Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und der Arbeitgeber verliert Fachkr&#228;fte, welche bei einer k&#252;nftigen konjunkturellen Erholung fehlen k&#246;nnten. Bei Einf&#252;hrung der Kurzarbeit beh&#228;lt der Arbeitnehmer zumindenst seinen Arbeitsplatz, muss aber nat&#252;rlich Abstriche beim Gehalt machen.</p>
<p>Bei Einf&#252;hrung von Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber nur den Lohn f&#252;r die tats&#228;chlich geleistete Arbeitszeit sowie auch die gesamte H&#246;he der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Des Weiteren muss der Arbeitgeber das sogenannte Kurzarbeitergeld beantragen, der Arbeitnehmer muss sich nicht darum k&#252;mmern. Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur gestellt, welche das Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber zahlt. Dieser zahlt weiterhin den verringerten Lohn sowie das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer.<br />
Berechnet wird die H&#246;he des Kurzarbeitergelds durch die Nettoentgeltdifferenz, welche sich genauer durch die Differenz des pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt ermittelt. In der Regel kann der Arbeitnehmer nun 60 Prozent dieser Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld erwarten. F&#252;r den Fall, dass der Arbeitnehmer ein Kind hat oder aber der ebenfalls einkommenssteuerpflichtige Ehegatte ein Kind hat und die Ehegatten nicht getrennt leben, zahlt die Arbeitsagentur sogar 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld aus.</p>


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