JobKultur

Bewerbung, Karriere und Job Trends

Archive for the ‘Weiterbildung’ Category

Kurse mit Bildungsgutschein

Montag
Jul 12,2010

Der Bildungsgutschein dient dem Zweck, Berufstätigen durch Aus- und Weiterbildung aus beruflichen Sackgassen zu helfen. Wer zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung oder dreijährige Berufspraxis vorweisen kann, aber dennoch von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann zur Finanzierung einer Umschulung, Aus- oder Weiterbildung einen Bildungsgutschein beantragen.

Die Auswahl der Kurse mit Bildungsgutschein ist groß und reicht von der Weiterbildung im eigenen Berufsfeld bis hin zur zweiten Ausbildung mit Erwerb eines begehrten IHK-Abschlusses. Wer sich für solche Angebote interessiert, kann sich an einen regionalen Anbieter wenden oder sich auf den Seiten bekannter Fernschulen informieren, beispielsweise bei der Studiengemeinschaft Darmstadt oder des ILS. Als Kurse mit Bildungsgutschein bieten diese beispielsweise den Bilanzbuchhalter oder den Tourismusfachwirt mit IHK-Abschluss an, aber auch viele Fortbildungen für Interessenten, die gern im bisherigen Berufsfeld tätig bleiben möchten.

Der Vorteil der Kurse mit Bildungsgutschein an den Fernschulen ist, dass diese als berufsbegleitender Unterricht konzipiert sind. Wer nebenher arbeitet, sei es im Beruf oder nur im Nebenjob zur Ergänzung der Sozialleistungen, wird in angemessener Zeit mit dem Lernstoff fertig – doch auch, wer ganztägig zu Hause ist, genießt einen Vorteil und kann mehr Stoff auf einmal abarbeiten. Kurse mit Bildungsgutschein über Fernunterricht eignen sich beispielsweise für Arbeitslose oder junge Mütter, die gern so bald wie möglich mit aktuellen Argumenten für sich wieder in den Beruf einsteigen wollen. Der Nachteil an Fernkursen ist, dass oftmals die Gruppendynamik fehlt – es stehen zwar Chats und andere Austauschmöglichkeiten mit Fernlehrern und anderen Schülern zur Verfügung, jedoch fehlt der direkte Unterricht. Wer diesen bevorzugt, kann sich auf der Suche nach Kursen mit Bildungsgutschein an die örtliche Volkshochschule wenden – oftmals bieten diese für alle Berufsfelder interessante Weiterbildungsmaßnahmen an und bringen den Vorteil mit sich, dass man im Zuge des Unterrichts wertvolle neue Kontakte knüpfen kann.

Dienstag
Jun 8,2010

Das Angebot des Bildungsgutscheins richtet sich an Bewerber, die beruflich in einem Engpass stecken – entweder, weil ihnen der erlernte Ausbildungsberuf keine Arbeit mehr einbringt, oder aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und entsprechendem Verlust der erlernten Fähigkeiten sowie fehlende aktuelle Praxiserfahrung.

Die Idee des Bildungsgutscheins klingt für viele Auszubildende in der ersten beruflichen Ausbildung attraktiv. Manche erhalten eine Vergütung für die geleistete Arbeitszeit, während einige – beispielsweise Übersetzer an speziellen Instituten – für den Unterricht zur Kasse gebeten werden. Gerade diese wünschen sich häufig finanzielle Unterstützung, erhalten sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Grundvoraussetzung eines Bildungsgutscheins sind eine abgeschlossene Ausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit. Weiterhin muss nachgewiesen werden können, dass es sich bei dem ausgesuchten Bildungsangebot über eine Ausbildungsmaßnahme handelt, die dem beruflichen Vorankommen dienlich ist.

Die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist daher lediglich für eine zweite Ausbildung möglich – doch auch in diesem Fall ist die Bewilligung abhängig von der Art der ersten Ausbildung. Wer sich für einen Beruf in einem sterbenden Wirtschaftszweig – etwa den Berg- und Maschinenmann – entschieden hat, wird im Falle der Arbeitslosigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit gefördert, wenn er sich für die Ausbildung in einem Beruf mit größeren Zukunftschancen entscheidet.

Nicht gefördert hingegen werden Erstauszubildende, sofern sie nicht über eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Beruf verfügen. Ein Nebenjob während der Schulzeit reicht dabei nicht aus, meist erfüllt dieser auch nicht die nötige Mindestzeit von drei Jahren. Anstatt vor Beginn der ersten Ausbildung zu Zwecken des Bildungsgutscheins arbeiten zu gehen, empfiehlt es sich Erstausbildenden, stattdessen auf andere Fördermittel zurückzugreifen, etwa finanzielle Unterstützung durch das BAföG.

Montag
Apr 26,2010

Der Bildungsgutschein soll denjenigen Interessenten die berufliche Aus- und Weiterbildung ermöglichen, die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen. In der Regel gilt als berechtigt, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder mindestens drei Jahre beruflich tätig war. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bildungsmaßnahme das berufliche Weiterkommen oder den Wiedereinstieg bei Arbeitslosigkeit ermöglicht.

Wer einen Bildungsgutschein beantragen möchte, muss sich zunächst zu einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit anmelden. Interessenten mit eigenem Sachbearbeiter wenden sich direkt an diesen, andernfalls hilft eine allgemeine Anfrage weiter. Wichtig für den Beratungstermin ist, dass man bereits ein konkretes Angebot oder zumindest eine Vorstellung davon hat, was man mit dem Bildungsgutschein machen möchte. Dazu sollte man dem Sachbearbeiter bisherige Bemühungen um Arbeit vorlegen können und gleichzeitig eine Vorstellung davon haben, wie sich der erworbene Abschluss oder die Fortbildung auf das berufliche Weiterkommen auswirken könnte.

Der Sachbearbeiter händigt anschließend den Antrag auf Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung aus. Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur schriftlich gestellt werden kann – der Besuch des Beratungsgesprächs allein reicht dafür nicht aus. Er muss noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme gestellt werden, damit ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Drängt die Zeit, so kann man das Beratungsgespräch im Einzelfall überspringen und direkt um den Antrag bitten.

Auch beim Antrag ist es hilfreich, nicht nur diesen zurückzugeben, sondern seine eigenen, konkreten Vorstellungen zu den Vorteilen der Aus- oder Weiterbildung beizulegen. Es können beispielsweise Stellenanzeigen aus dem Internet beigelegt werden, die belegen, dass Absolventen des Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden. Viele Anbieter von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bieten auch eigene Erklärungen zum Nutzen ihrer Maßnahmen an.

Wer noch auf der Suche nach der passenden Fortbildungsmaßnahme ist, für den besteht die Möglichkeit bei zahlreichen Bildungsträgern kostenlos Informationsmaterial über angebotene Kurse zu bestellen. Bekannte Anbieter von Fernkursen sind z.B. AKAD, ILS oder SGD – Studiengemeinschaft Darmstadt.

Samstag
Apr 17,2010

Viele junge Leute suchen sich ihren Ausbildungsberuf nach dem Gefühl aus: Was liegt ihnen? Was interessiert sie? Wichtig ist dabei, dass sie sich vorstellen können, den Beruf ein Leben lang auszuüben. Die tatsächlichen Chancen, im Beruf später einen Arbeitsplatz zu finden, stehen dabei eher im Hintergrund.

In den Zeiten der Wirtschaftskrise, aber auch durch andere Umstände, etwa das Schwächeln oder der Abbau des Wirtschaftszweiges, kann es schnell passieren, dass man entlassen wird. Aus der Entlassung wird schließlich eine Langzeitarbeitslosigkeit, und mit jedem Tag sinken die Chancen, erfolgreich wieder in den Beruf einzusteigen – entweder, weil er in der gelernten Form gar nicht mehr existiert oder weil Unternehmen ungern Bewerber einstellen, die jahrelang keine praktische Arbeit geleistet haben, denn die Technologie entwickelt sich weiter.

Zu diesem Zweck gibt es den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. In der Regel steht dieser Weg jedem offen, der mindestens eine Berufsausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit absolviert hat, jedoch Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den früheren Beruf hat. Potenziellen Kandidaten für den Bildungsgutschein steht zunächst ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit zu, bei dem beschlossen wird, ob die vorgeschlagene Fort- oder Weiterbildung geeignet ist, den Bewerber wieder ins Berufsleben einzugliedern. Wer infolge von wirtschaftlichen Krisenzeiten entlassen wurde, aber einen Abschluss hat, der ihm prinzipiell den Weg in einen bestehenden Beruf eröffnet, empfiehlt sich beispielsweise ein Kurs, der ihm wertvolles, aktuelles Fachwissen zu einem bestimmten Thema vermittelt und ihn auf diese Weise interessant für den Arbeitsmarkt macht. Doch auch junge Erwachsene, die einen Schulabschluss oder eine nachträgliche Berufsausbildung nachholen wollen, kommen für den Bildungsgutschein in Frage.

Innerhalb von drei Monaten kann der Teilnehmer den Bildungsgutschein bei der jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsstätte einlösen. Die Kosten einer Fortbildung deckt er zumeist ganz, während für das Nachholen eines Schulabschlusses meist längere, teure Kurse nötig sind.

Samstag
Mrz 21,2009

Bildungsurlaub bedeutet eine bezahlte Freistellung von 5 Arbeitstagen im Jahr, an denen Arbeitnehmer sich beruflich oder politisch weiterbilden können. Die Rechtsgrundlagen dafür wurden in den 70er und 80er Jahren in vielen Bundesländern durch Landesgesetze geschaffen. Nach dem Zusammenbruch der DDR haben auch drei ostdeutsche Bundesländer eine entsprechende Regelung bei sich eingeführt. Bildungspolitiker gehen davon aus, dass solche Veranstaltungen besonders geeignet sind, um einen Anreiz zum „lebenslangen lernen“ zu geben.
Anderer Auffassung ist man nur in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Dort gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Lediglich für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund) gibt es auch in diesen vier Ländern einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung, der auf einem Rundschreiben aus dem Jahr 1965 (zuletzt geändert 1997) beruht. Ebenfalls bundesweit gilt das Betriebsverfassungsgesetz, in dem Betriebsratsmitgliedern ähnliche Rechte zur Weiterbildung eingeräumt werden.
Arbeitnehmer im Sinne der Ländergesetze sind Arbeiter und Angestellte, nicht aber Beamte. Diese können einen Anspruch auf Bildungsurlaub aus der Sonderurlaubsverordnung des Bundes (Bundesbeamte) oder vergleichbaren Länderregelungen (Landes- und Kommunalbeamte) ableiten.
Im Rückblick muss man sagen, dass nur etwa 2 % derjenigen, die einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben, diesen auch tatsächlich genutzt haben. Das hat sicher auch damit zu tun, dass es immer wieder Arbeitgeber gab, die die Rechtslage nicht kannten oder ihre Mitarbeiter rigoros als „aus betrieblichen Gründen unabkömmlich“ erklärten. Solch eine pauschale Begründung ist allerdings nur einmal ausreichend. Abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen muss der Arbeitgeber bei einer zweiten Ablehnung in Folge schon sehr genau begründen, warum es zum wiederholten Mal nicht möglich sein soll, dem gesetzlich begründeten Anspruch seines Mitarbeiters stattzugeben.
Voraussetzung für die Gewährung von Bildungsurlaub ist allerdings, dass der Arbeitnehmer seinen Chef mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn davon in Kenntnis setzt, und die erforderlichen Unterlagen beifügt. Daraus muss hervorgehen, dass der gewählte Kurs nach der jeweiligen Landesregelung als Bildungsurlaub anerkannt ist.