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	<title>JobKultur &#187; &#187; Gehalt</title>
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		<title>Gehaltsberechnung</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jul 2008 08:41:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer sich auch schon mindestens einmal &#252;ber sein Kontoguthaben am Ende des Monats gewundert hat, geh&#246;rt zu den vielen, die ihr Bruttogehalt erwartet haben. Laut Gehaltsberechnung wird jedoch nur der Nettolohn gezahlt. Grund hierf&#252;r sind die gesetzlichen Abz&#252;ge, die die Gehaltsberechnung zun&#228;chst kompliziert und undurchschaubar machen.
Jede Gehaltsberechnung geht von der Summe aus, die im Arbeitsvertrag [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich auch schon mindestens einmal &#252;ber sein Kontoguthaben am Ende des Monats gewundert hat, geh&#246;rt zu den vielen, die ihr Bruttogehalt erwartet haben. Laut Gehaltsberechnung wird jedoch nur der Nettolohn gezahlt. Grund hierf&#252;r sind die gesetzlichen Abz&#252;ge, die die Gehaltsberechnung zun&#228;chst kompliziert und undurchschaubar machen.</p>
<p>Jede Gehaltsberechnung geht von der Summe aus, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Diese Summe stellt jedoch lediglich das Bruttogehalt dar. Hiervon m&#252;ssen erst noch einige gesetzliche Abz&#252;ge wie die Lohnsteuer, der Solidarit&#228;tszuschlag, die Kirchensteuer, sowie die Anteile, die zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung zu leisten sind, gemacht werden, um den Gesamtbetrag zu erhalten, der tats&#228;chlich am Ende des Monats ausgezahlt wird.</p>
<p>Wie hoch die Abz&#252;ge f&#252;r die Lohnsteuer ausfallen ist abh&#228;ngig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Wer beispielsweise verheiratet ist und Kinder hat, leistet geringere Beitr&#228;ge als alleinstehende Arbeitnehmer. Die Summe, welche monatlich f&#252;r die Lohnsteuer bezahlt wird geht an das Finanzamt und wird der Einkommenssteuererkl&#228;rung angerechnet. Die Gehaltsberechnung sieht auch eine Zahlung zur Arbeitslosenversicherung vor, da diese im Fall der Erwerbslosigkeit das Einkommen sichert. Hierbei leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die H&#228;lfte der gesetzlichen 3,3%. Ebenso verh&#228;lt es sich mit den Abz&#252;gen f&#252;r die gesetzliche Pflegeversicherung, die im Krankheitsfall station&#228;re oder h&#228;usliche Pflege zusichert. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen wird allein vom Arbeitgeber gezahlt. Die Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder der Kirche. Wer aus der Kirche austritt, muss auch keine Kirchensteuer bezahlen. Anders verh&#228;lt es sich mit dem Solidarit&#228;tszuschlag, der zurzeit 5,5% betr&#228;gt und den alle bezahlen, um die Kosten, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind zu decken. Zusammengerechnet betragen die Abz&#252;ge, je nach Steuerklasse und Einkommensh&#246;he circa 25- 30% des Bruttogehalts.</p>


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