Wer sich auch schon mindestens einmal über sein Kontoguthaben am Ende des Monats gewundert hat, gehört zu den vielen, die ihr Bruttogehalt erwartet haben. Laut Gehaltsberechnung wird jedoch nur der Nettolohn gezahlt. Grund hierfür sind die gesetzlichen Abzüge, die die Gehaltsberechnung zunächst kompliziert und undurchschaubar machen.
Jede Gehaltsberechnung geht von der Summe aus, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Diese Summe stellt jedoch lediglich das Bruttogehalt dar. Hiervon müssen erst noch einige gesetzliche Abzüge wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, sowie die Anteile, die zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung zu leisten sind, gemacht werden, um den Gesamtbetrag zu erhalten, der tatsächlich am Ende des Monats ausgezahlt wird.
Wie hoch die Abzüge für die Lohnsteuer ausfallen ist abhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Wer beispielsweise verheiratet ist und Kinder hat, leistet geringere Beiträge als alleinstehende Arbeitnehmer. Die Summe, welche monatlich für die Lohnsteuer bezahlt wird geht an das Finanzamt und wird der Einkommenssteuererklärung angerechnet. Die Gehaltsberechnung sieht auch eine Zahlung zur Arbeitslosenversicherung vor, da diese im Fall der Erwerbslosigkeit das Einkommen sichert. Hierbei leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte der gesetzlichen 3,3%. Ebenso verhält es sich mit den Abzügen für die gesetzliche Pflegeversicherung, die im Krankheitsfall stationäre oder häusliche Pflege zusichert. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen wird allein vom Arbeitgeber gezahlt. Die Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder der Kirche. Wer aus der Kirche austritt, muss auch keine Kirchensteuer bezahlen. Anders verhält es sich mit dem Solidaritätszuschlag, der zurzeit 5,5% beträgt und den alle bezahlen, um die Kosten, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind zu decken. Zusammengerechnet betragen die Abzüge, je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe circa 25- 30% des Bruttogehalts.
