Das Angebot des Bildungsgutscheins richtet sich an Bewerber, die beruflich in einem Engpass stecken – entweder, weil ihnen der erlernte Ausbildungsberuf keine Arbeit mehr einbringt, oder aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und entsprechendem Verlust der erlernten Fähigkeiten sowie fehlende aktuelle Praxiserfahrung.
Die Idee des Bildungsgutscheins klingt für viele Auszubildende in der ersten beruflichen Ausbildung attraktiv. Manche erhalten eine Vergütung für die geleistete Arbeitszeit, während einige – beispielsweise Übersetzer an speziellen Instituten – für den Unterricht zur Kasse gebeten werden. Gerade diese wünschen sich häufig finanzielle Unterstützung, erhalten sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Grundvoraussetzung eines Bildungsgutscheins sind eine abgeschlossene Ausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit. Weiterhin muss nachgewiesen werden können, dass es sich bei dem ausgesuchten Bildungsangebot über eine Ausbildungsmaßnahme handelt, die dem beruflichen Vorankommen dienlich ist.
Die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist daher lediglich für eine zweite Ausbildung möglich – doch auch in diesem Fall ist die Bewilligung abhängig von der Art der ersten Ausbildung. Wer sich für einen Beruf in einem sterbenden Wirtschaftszweig – etwa den Berg- und Maschinenmann – entschieden hat, wird im Falle der Arbeitslosigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit gefördert, wenn er sich für die Ausbildung in einem Beruf mit größeren Zukunftschancen entscheidet.
Nicht gefördert hingegen werden Erstauszubildende, sofern sie nicht über eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Beruf verfügen. Ein Nebenjob während der Schulzeit reicht dabei nicht aus, meist erfüllt dieser auch nicht die nötige Mindestzeit von drei Jahren. Anstatt vor Beginn der ersten Ausbildung zu Zwecken des Bildungsgutscheins arbeiten zu gehen, empfiehlt es sich Erstausbildenden, stattdessen auf andere Fördermittel zurückzugreifen, etwa finanzielle Unterstützung durch das BAföG.
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